Stellungnahme zum neuen „Humanitärem Aufenthalt“

Position und Stellungnahme der „Plattform Bleiberecht Innsbruck“ zum Neuentwurf des humanitären Aufenthaltsrechts von Innenministerin Fekter

Der Neuentwurf des „Bleiberechts“, der von Innenministerin Fekter Ende Februar präsentiert wurde, verdient diese Bezeichnung nicht. Weder ist es ein „Bleiberecht“, noch sind die Entwürfe neu. Die Gewährung eines humanitären Aufenthaltes bleibt ein „Gnadenrecht“, lediglich mit der Neuerung, dass AsylwerberInnen, die vor Mai 2004 nach Österreich kamen (so genannte „Altfälle“), nunmehr die Möglichkeit haben, selbständig einen Antrag zu stellen. Letztlich entscheidet aber weiterhin das Innenministerium – ohne Einspruchsmöglichkeit der Betroffenen.
Ein Skandalon: ist doch die letzte gesetzliche Regelung des humanitären Aufenthalts aufgrund genau dieser feudal-autoritären Bestimmung aufgehoben worden. „Für Gnadenrechte ist im
Rechtsstaat kein Platz“, meinte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger damals dazu.
Für alle AsylwerberInnen, die nach dem 1. Mai 2004 nach Österreich geflüchtet sind, (so genannte „Neufälle“) gibt es dezidiert kein Recht auf eine Antragsstellung für einen humanitären Aufenthalt.
Auch für die aufgrund der mittlerweile sehr restriktiven Spruchpraxis der Asylgerichte sich mehrende Zahl illegalisierter Personen besteht keine Möglichkeit, ihren Aufenthalt – oft schon seit mehreren Jahren – zu regularisieren.
Der Gesetzesentwurf ist gespickt mit Ausnahmeregelungen und Kriterien wie z.B. ein aufrechtes Arbeitsverhältnis, das von vielen AsylwerberInnen nicht vorgelegt werden kann. Denn eine Verordnung des Wirtschaftsministers Bartenstein, nebenbei ein Parteikollege Fekters, drängte seit 2003 AsylwerberInnen systematisch (und leider auch erfolgreich) aus dem regulären Arbeitsmarkt. Dies ist nur einer von vielen Zynismen in diesem Gesetzesentwurf.
Was bleibt ist Hoffnungslosigkeit für viele Menschen, die aus ihren Heimatländern flüchten mussten und in der Hoffnung auf ein besseres und vor allem sicheres Leben nach Österreich kamen.
Die „Plattform Bleiberecht Innsbruck“ unterstützt die vielen kritischen Einwände von NGO´s und engagierten Einzelpersonen der letzten Tage gegenüber den neuen Gesetzesplänen. Wir sehen aber erneut, dass auch die neue Regierung nicht an einer menschlichen und sinnvollen Regelung interessiert ist. Deshalb sehen wir es auch weiterhin als unsere Aufgabe an, ein uneingeschränktes Bleiberecht für alle Flüchtlinge einzufordern und gegen den rassistischen (Eliten)Konsens mit aller Vehemenz aufzutreten.
Wir vermissen außerdem klärende Worte von Innenministerin Fekter in den Fällen des ermordeten tschetschenischen Flüchtlings Umar I., der vergeblich um Personenschutz angesucht hatte, sowie
bei den Misshandlungsvorwürfen im Fall Mike Brennan gegen Wiener Polizisten, die auch während der Erhebungen noch weiterhin Dienst versehen . Wenn es um die Abschiebung von Familien und
Einzelpersonen ging, war Innenministerin Fekter nie um ein forsches Statement verlegen.
Wenn Fekter meint, ihr Ziel ist abschieben, dann sagen WIR: Unser Ziel ist hier bleiben!

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