Rechtsberatung neu

Nach dem politisch motivierten Ende einer unabhängigen Rechtsberatung für Flüchtlinge in Tirol im Oktober 2008 konnte durch das Engagement vieler Menschen und in Zusammenarbeit
mit dem Diakonie Flüchtlingsdienst endlich wieder eine unabhängige Rechtsberatung in Tirol geschaffen werden.

Der Skandal: Öffentliche Mittel dafür werden weiterhin verweigert und die Einrichtung muss mit privaten Mitteln und unbezahltem Engagement aufrechterhalten werden. Soviel zum gleichen Zugang zum Recht für alle.

Beratungszeiten: sind jeden Montag und Donnerstag von 17-19 Uhr am Rennweg 13

Lageplan: unabhaengige_Rechtsberatung_Lageplan

Veröffentlicht in 2009

Medienaussendung: Vergabe der Rechtsberatungs- und Schubhaftagenden

Vergabe der Rechtberatungs- und Schubhaftagenden geht an den Verein Menschenrechte Österreich:

„Dann kann das Innenministerium die Aufgaben gleich selber machen!“

Medienaussendung der „Plattform Bleiberecht Innsbruck“ zur Vergabe der Rechtsberatungs- und Schubhaftagenden an den Verein Menschenrechte Österreich

Die gezielte Strategie des Innenministeriums, unabhängige NGOs aus der Schubhaftbetreuung und -beratung sowie aus den Rechtsberatungsagenden für Asylsuchende rauszudrängen, erreichte letzte Woche einen neuen Höhepunkt. Die von vielen im Flüchtlingsbereich aktiven Vereine und Organisationen kritisierte „GONGO“ (governmental organized NGO) Verein Menschenrechte Österreich erhielt in sechs Bundesländern die Aufgaben der Rechtsberatung für AsylwerberInnen zugesprochen. Das Innenministerium ventiliert das „Kostenargument“, tatsächlich
macht dieser Verein nichts anderes als die repressive Abschiebe-, Rechts- und Asylverweigerungspolitik des Ministeriums zu exekutieren.
Eine Mitarbeiterin war sich nach dem Tod eines aus Indien stammenden und in der Schubhaft verstorbenen Menschen nicht zu schade, den Toten auch noch als Asylbetrüger zu verunglimpfen. Der Obmann des Vereins, Günter Ecker verspricht in einem Ö1-Mittagsjournal-Interview gleich in vorauseilendem Gehorsam, „schnelle Abschiebungen“ unterstützen zu wollen. Warum macht sich dann das BMI noch die Mühe diese Agenden überhaupt auszuschreiben?
Die „Plattform Bleiberecht Innsbruck“ schließt sich der massiven Kritik von Caritas, Diakonie Flüchtlingsdienst, Volkshilfe, Asylkoordination Österreich u.a. an und verurteilt die Vorgehensweise des Innenministeriums und dessen verlängerten Arm, den Verein Menschenrechte Österreich.
Wir fordern

  • menschenrechtliche Standards in allen Phasen des Asylverfahrens (Berufungsmöglichkeiten, kein Neuerungsverbot)
  • die Wiedereinsetzung der bisher aktiven NGOs im Flüchtlings- und Schubhaftbereich
  • eine Überprüfung des Vereins Menschenrechte Österreich in Hinblick auf dessen Qualitätsstandards (einschließlich menschenrechtlicher Standards) im Vergleich mit den bisher beauftragten NGOs
  • Abschaffung der Schubhaft, einer Haft ohne Delikt.

Damit könnte zumindest der „Verein Menschenrechte“ sich keines grob fahrlässigen Umgangs mit Schubhäftlingen mit tödlichem Ausgang mehr schuldig machen.

Veröffentlicht in 2009

Trommeln gegen das Fremdenrecht

Gegen die Verschärfung des Fremdenrechts:

Schubhaft abschaffen – Aufenthalt legalisieren!

Wieder einmal stehen in Österreich eine Verschärfung des Fremdenrechts und weitere Einschränkungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts für MigrantInnen und AsylwerberInnen an.
Jahrelang wurde von PolitikerInnen und die sie unterstützenden Medien erfolgreich gegen Flüchtlinge Stimmung gemacht – nun wird ohne Rücksicht auf grundlegende Rechtsnormen und die Gebote der Menschlichkeit den hier lebenden „Fremden“ ihre Existenz weiter eingeschränkt.

Verschlechterung der Situation

Die geplanten Änderungen verschlechtern die Situation für die Betroffenen dramatisch:

  • Die Verhängung der Schubhaft (eine Haft ohne Delikt!) wird künftig auch offiziell als das verhältnismäßigste und angemessenste Mittel, mit Flüchtlingen umzugehen, festgeschrieben. So werden etwa Flüchtlinge in Schubhaft genommen werden, nur weil die Vermutung besteht, es könnte auch ein anderer Staat für das Verfahren zuständig sein, obwohl die österreichischen Höchstgerichte diese Praxis bereit verurteilt haben
  • Der Abschiebeschutz für gefährdete MigrantInnen wird weiter aufgeweicht bzw. faktisch abgeschafft
  • Rechtsmittel gegen Beschlüsse im Asylverfahren werden weiter erschwert, indem Beschwerdefristen verkürzt werden
  • Spätere neuerliche Asylanträge verhindern künftig die Abschiebung in vielen Fällen nicht mehr, werden der Überprüfung durch höhere gerichtliche Instanzen entzogen und in die Zuständigkeit der Polizei (und nicht mehr des Asylamtes) übertragen
  • Straffälligkeit schon bei geringen Delikten führt zur Aberkennung des Aufenthaltsrechts. Amnesty International bezeichnet diese Klausel als völkerrechtswidrig
  • Größere Teile der in Österreich lebenden Flüchtlinge werden künftig nur noch „geduldet“ und ihrer beruflichen Möglichkeiten beraubt
  • Die so genannte Gebietsbeschränkung neu nach Österreich gekommener Flüchtlinge wird verschärft. Flüchtlinge die den Bezirk der sog, Erstaufnahmestelle, in der sie bis zur Zulassung des Asylverfahrens leben müssen, verlassen (etwa um rechtliche Unterstützung einzuholen oder Familienangehörige zu besuchen) verlieren künftig nicht „nur“ jeden Zugang zu Sozialleistungen, Nahrung und Gesundheitsversorgung, sondern können auch in Haft genommen werden
  • „Geduldete“ oder faktisch obdachlose Flüchtlinge müssen sich künftig täglich (!) bei der Polizei melden und werden bei unterlassener Meldung schon nach 48 Stunden in Schubhaft genommen

Am 20. Oktober wird der Nationalrat über diese massiven Verschlechterungen abstimmen.
Als PLATTFORM BLEIBERECHT stellen wir uns gegen diese Angriffe auf die Rechte und die Lebensmöglichkeiten von Menschen, die hier mit uns leben.
Wir treten für eine grundlegende Wende in Politik und Gesellschaft ein, die die legitimen Ansprüche aller in Österreich lebender Menschen auf sicheren Aufenthalt, Zugang zu Beschäftigung, bedürfnisgerechten Sozialleistungen, medizinischer Versorgung und rechtlichem Gehör anerkennt und verwirklicht.

Veranstaltungshinweis

trommeln_gegen_das_Fremdenrecht

Flyer: Flyer_Trommeln_gegen_das_Fremdenrecht

Veröffentlicht in 2009

Stellungnahme: rassistische Übergriffe, neues Bleiberecht

Stellungnahme zu Ereignissen der vergangenen Wochen

Chronologie:

  • 25. April 2009, Innsbruck: Neonazis greifen Besucher des Innsbrucker Lokals p.m.k an. Es kommt zu Angriffen mit Fahrrädern und Holzstecken. Die alarmierte Polizei verhaftete im Anschluss wahllos p.m.k. Besucher.
  • 1. Mai, 2009, Linz: Erstmals seit 1945 wird eine 1.Mai-Demo von der Polizei zerschlagen. Berichte über Ausschreitungen liegen nicht vor. Es werden zahlreiche Personen verhaftet, unter ihnen Rainer Zendron – Vizerektor der Kunstuni Linz.
  • 9. Mai, 2009, Ebensee: Mehrere Jugendliche stören mit Nationalsozialistischen Parolen und Waffen Attrappen eine Gedenkfeier im KZ Ebensee und greifen sogar deren Besucher an.

Stellungnahme

All diese Ereignisse unterstreichen, dass Frau Ministerin Fekter mit zweierlei Maß misst, dass also Vergehen von Rechtsradikalen in ihrem Polizeiapparat scheinbar nicht geahndet werden.
Zum einen wird seit Ende des Nationalsozialistischem Regime, eine 1.Mai Demonstration von der Polizei zerschlagen, zum Anderen werden Besucher einer Gedenkfeier im KZ Ebensee von Neonazis angegriffen und beschimpft, und müssen diese auch noch selbst, also ohne Polizeieinsatz, vertreiben.
Wenn dann unsere Frau Ministerin in ihrer generellen Analyse, „gegenseitige Provokationen“ ortet, so ist dies doch nicht nur fraglich, sondern gar eine Provokation seitens der Frau Ministerin. Sind etwa die 1.Mai-Demos seit 1945 allesamt offene Provokationen gewesen? Oder gilt etwa auch schon das Gedenken an Opfer der NS-Vernichtungsmaschinerie als Provokation?
Weiters kommen Neonazis in Innsbruck ungeschoren davon, wenn sie Besucher eines Lokals mit Fahrrädern und Holzprügel attackieren, während unschuldige und akut hilfsbedürftige Flüchtlinge ihr so schon äußerst prekäres Dasein in einer Schubhaftzelle oder einem baufälligen Asylheim fristen. Und obwohl per Gesetz die nationalsozialistische Wiederbetätigung verboten und die Meinungsäußerung von AsylwerberInnen gegen ihre Lebensverhältnisse erlaubt ist, bleiben Delikte erster Art ungeahndet, während letzteres mit Abschiebung geahndet wird.
Natürlich wird immer beteuert, dass die Sicherheit des guten österreichischen Bürgers im Vordergrund steht, aber was versteht unsere Frau Ministerin unter guten österreichischen Bürgern? Etwa Rainer Zendron, welcher mit Anderen in Linz ohne Grund verhaftet wurde und welcher, als er bereits von 4 Polizisten fixiert war, geschlagen wurde? Oder etwa die wahllose Verhaftung von p.m.k. Besuchern, welche von Neonazis tätlich angegriffen wurden?
Haben diese Menschen die Sicherheit von guten Österreichern gefährdet, und diese Behandlung verdient? Die Höhe der Dreistigkeit ist aber, dass man schutzbedürftigen Flüchtlingen vorhält nicht zu arbeiten, und im selben Atemzug eine Regelung, welche die arbeitsrechtliche Praxis von Flüchtlingen EU-weit etwas verbessern würde, verteufelt. Sind etwa beschäftigte und unauffällige AsylwerberInnen nicht mehr so gut als Feindbild geeignet?

Unserer Ansicht nach unterstreicht all dies die Prognose, dass alles was an den Ärmsten der Gesellschaft vorexerziert wird, mittelbar auch auf andere Gruppen der Gesellschaft angewandt wird.
Daher fordern wir:

  • Menschliche Bedingungen für Flüchtlinge, welche ALLES aufgaben, in der Hoffnung auf Zuflucht.
  • Maßnahmen gegen Polizeigewalt und Rassismus in der Exekutive.
  • Eine generelle Haltung gegen Diskriminierung und Rassismus, um zu zeigen, dass auch Österreich fähig ist, aus seiner dunklen Vergangenheit zu lernen.
Veröffentlicht in 2009

Protestaktion – Bleiberecht wird abgesägt

Protestaktion der „Plattform Bleiberecht Innsbruck“
vor den Landesparteizentralen der SPÖ und ÖVP

Am Mittwoch, 1. April 2009, tritt die Neuregelung des so genannten humanitären Aufenthaltes in Kraft. In Medien und von der Regierung wird diese Neuregelung fälschlicherweise als „Bleiberecht“ bezeichnet. Doch ein „Bleiberecht“ würde voraussetzen, dass Menschen auch hier bleiben und Rechte in Anspruch nehmen können. Das Gegenteil ist aber der Fall: diese Neuregelung bringt für fast alle Betroffenen keinen Vorteil und damit, so ist zu befürchten, auch keinen sicheren Aufenthaltsstatus.

Die „Plattform Bleiberecht Innsbruck“ protestiert heute, Dienstag, 31. März ab 8 Uhr vor den Landesparteizentralen der SPÖ und ÖVP gegen dieses Gesetz. Aktivistinnen und Aktivisten werden Stühle und Sessel, die symbolisch für ein „Bleiberecht“ stehen und zum Symbol der bundesweiten Bleiberechtsbewegung geworden sind, zersägen und damit auf die äußerst prekäre Situation von Asylsuchenden, Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthalt und anderen MigrantInnen hinweisen.

Unsere Kritikpunkte an der Neuregelung des „humanitären Aufenthaltes“

Einzelfallentscheidung und nicht wie in anderen EU-Ländern (Spanien, Schweden oder Niederlande) eine kollektive Regularisierung des Aufenthalts.
– Individuelles Antragsrecht nur für Personen, die vor dem 1. Mai 2004 eingereist sind („Altfälle“).
Keine Möglichkeit für eine Antragsstellung haben Personen, die nach diesem Zeitpunkt nach Österreich gekommen sind („Neufälle“).
Aber selbst für die so genannten „Altfälle“ (NGO´s schätzen die Zahl der Betroffenen zwischen 5.000 und 7.000 ein) ist es keineswegs gesichert, ob sie nach einem Antrag auch hier bleiben
können.
– Entscheidung liegt weiterhin alleine beim Innenministerium – keine Berufungsmöglichkeit
– Ein Antrag auf humanitären Aufenthalt bedeutet keinen Schutz vor Abschiebung
Problem Selbsterhaltungsfähigkeit: Asylsuchende wurden seit 2003 systematisch aus dem regulären Arbeitsmarkt gedrängt. Ein Arbeitsplatz ist aber ein wesentliches Kriterium für die Gewährung eines humanitären Aufenthaltes
Problem Patenschaftserklärung: Privatpersonen oder Vereine müssen eine Haftung über drei Jahre unterzeichnen und damit alle Kosten übernehmen, die der Asylsuchende verursacht“
Besonderer Zynismus: Im schlimmsten Fall muss der Verein / Privatperson sogar die Kosten der Abschiebung übernehmen. Vereine, die auch nur einen Cent öffentliche Gelder oder
Subventionen erhalten, dürfen keine Patenschaftserklärung abgeben

Die Novelle des Fremdenrechts sieht weiters vor, dass bereits eine eintägige Fristversäumnis bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu der sofortigen Ausreise führen kann und die anschließende Wartezeit für die Wiedereinreise drei Jahre beträgt. Diese absurde Neuregelung betrifft 164.000 Menschen in Österreich und zeigt einmal mehr, welche menschenverachtende
Geisteshaltung im Innenministerium vorherrscht.
Die „Plattform Bleiberecht Innsbruck“ wird auch weiterhin ein gesichertes und uneingeschränktes Bleiberecht für alle einfordern, sowie für gleiche Rechte aller hier lebenden Menschen eintreten.

Fotos der Protestaktion: https://picasaweb.google.com/plattformbleiberecht/ProtestaktionGegenFektersBleiberecht

Veröffentlicht in 2009

Situation von Flüchtlingen in Tirol

Fakten und nicht Hetze!

„Da sein, dabei sein! Flüchtlinge verdienen Anerkennung“

Aktionstag für Flüchtlinge, Freitag 13. März 2009, Innsbruck – Franziskanerplatz

Plattform für ein humanes Bleiberecht

Die globale Dimension von Flucht

Weltweit sind etwa 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Einige schaffen es unter Lebensgefahr nach Europa. Wenige davon kommen nach Österreich, noch weniger nach Tirol.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind nicht europäische Staaten und schon gar nicht Österreich die Hauptaufnahmeländer von Flüchtlingen. Pakistan, Syrien und der Iran beherbergen zusammen rund 4,5 Millionen Flüchtlinge. Zum Vergleich: In ganz Europa sind es 1,5 Millionen Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten. Ein Siebtel an der gesamten globalen Fluchtmigration. In Österreich lebten im Jahr 2007 rund 30.000 Flüchtlinge. (Quelle: UNHCR)

Asyl in Österreich

Trotz der Beteuerung einiger PolitkerInnen, dass Österreich ein Asylland sei, hat sich die rechtliche und soziale Situation von Asylsuchenden sowie die veröffentlichte Meinung durch Medien,
populistische und rassistische PolitikerInnen in den letzten Jahren drastisch verschärft. Jedem Asylsuchenden wird zuallererst unterstellt, ein Lügner zu sein und „Asylmissbrauch“ zu betreiben. In den letzten Jahren sank die Zahl der Asylanträge von einem historischen Hoch im Jahr 2002 (40.000) kontinuierlich auf knapp 12.000 im Jahr 2007. Mit der Errichtung des Asylgerichtshofes im Jahr 2008 wurde erstens die Möglichkeit zur Berufung beim Verwaltungsgerichtshof gestrichen und zweitens eine restriktive Spruchpraxis eingeführt. Im Jänner 2009 wurden nur mehr 6 % der Anträge positiv erledigt. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern werden die AsylwerberInnen nach einer an der Bevölkerungsgröße des Bundeslandes orientierten Quote über ganz Österreich „aufgeteilt“.
Viele Bundesländer entziehen sich aber der Verantwortung und weigern sich, die Quoten zur Aufnahme von AsylwerberInnen zu erfüllen. Tirol und Kärnten wetteifern dabei um die unsolidarische letzte Stelle. Im Jahr 2008 hätte Tirol nach der Bund-Länder-Vereinbarung 600 Asylsuchende mehr aufnehmen müssen.

Asylsuchende dürfen nicht arbeiten!

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass AsylwerberInnen „zu faul zum Arbeiten“ seien oder gar nicht arbeiten wollten, besteht ein de facto-Arbeitsverbot für Asylsuchende. Seit 2003 wurden AsylwerberInnen durch eine Verordnung des damaligen Wirtschaftsministers Bartenstein systematisch aus dem regulären Arbeitsmarkt verdrängt. Nur Saisonarbeit und Erntehelfertätigkeiten sind noch erlaubt. Damit wird Asylsuchenden die Möglichkeit genommen, sich selber zu erhalten und sie sind damit auf die Grundversorgung angewiesen.

Was bedeutet Grundversorgung?

Grundversorgung (GVS) kann in Österreich auf drei Arten gewährt werden:
1) In einer organisierten Unterkunft (meistens aufgelassenen Gasthäuser) erhalten Asylsuchende Unterkunft und Verpflegung, die aber meistens nicht satt macht und nicht den Essgewohnheiten der Menschen entspricht (siehe dazu /Teil von Tine/Kerstin/Magda).
Zusätzlich erhalten AsylwerberInnen 40 € Bargeld pro Monat.
2) In einem Asylheim mit Selbstverpflegung können AsylwerberInnen zwar ihre Mahlzeiten selbst zubereiten, sie müssen aber mit 180 € (140 € für den Ehemann/frau und 80 € pro
Kind) im Monat ihre alltäglichen Bedürfnisse abdecken. Eine vierköpfige Familie muss im Monat mit 480 € ihr Auslangen finden.
3) In einer privaten Unterkunft erhalten Asylsuchende Mietzuschuss und Verpflegungsgeld. Für eine Familie mit zwei Kindern beträgt diese Summe monatlich 660 €. Mit diesem Betrag müssen Miete, Verpflegung und sonstige Ausgaben bewältigt werden.

Asylsuchende sind lediglich krankenversichert. Sie erhalten keine Familienbeihilfe oder sonstige öffentliche Beihilfen wie österreichische oder EU-StaatsbürgerInnen.
Tirol hat als einziges Bundesland den gesetzlichen Vorrang für organisierte Unterkünfte festgeschrieben. Die Tiroler Flüchtlingspolitik gilt als eine der restriktivsten in ganz Österreich.
Flüchtlinge wurden in Tirol willkürlich aus allen Versorgungssystemen herausgedrängt, missliebige AsylwerberInnen werden strafweise in entlegene Heime wie z.B. Bürglkopf bei Fieberbrunn versetzt und Familien damit auseinandergerissen. Flüchtlinge berichten von einem Klima der Bespitzelung und Repression, dem sie seitens der zuständigen staatlichen Stellen
ausgesetzt sind.
AsylwerberInnen müssen auf engstem Raum leben 7 m² für die erste und 5 m² für jede weitere Person groß bzw. klein ist die Wohnfläche, die Asylsuchenden in Heimen per Gesetz zugestanden wird. Das entspricht 22 m² Wohnfläche für eine Familie mit zwei Kindern. Oder wie hier: 12 m² für zwei Personen!

Ein Tunfisch und ein Apfel für das ganze Wochenende?

In einigen Heimen, in denen die BewohnerInnen nicht selbst kochen können, bekommen die BewohnerInnen ihr Essen für das Wochenende bereits Freitag Mittag. Die Abendessens- Wochenendration besteht so manches Mal aus einer Dose Tunfisch und drei Eiern. Brot wird meist extra ausgegeben. Im Allgemeinen ist es überaus schwierig, von den HeimbewohnerInnen Informationen zu ihrer Ernährungssituation zu bekommen, da sie Repressalien befürchten.

Würden Sie in einem Flüchtlingsheim leben wollen?

Veröffentlicht in 2009