Medienaussendung: Vergabe der Rechtsberatungs- und Schubhaftagenden

Vergabe der Rechtberatungs- und Schubhaftagenden geht an den Verein Menschenrechte Österreich:

„Dann kann das Innenministerium die Aufgaben gleich selber machen!“

Medienaussendung der „Plattform Bleiberecht Innsbruck“ zur Vergabe der Rechtsberatungs- und Schubhaftagenden an den Verein Menschenrechte Österreich

Die gezielte Strategie des Innenministeriums, unabhängige NGOs aus der Schubhaftbetreuung und -beratung sowie aus den Rechtsberatungsagenden für Asylsuchende rauszudrängen, erreichte letzte Woche einen neuen Höhepunkt. Die von vielen im Flüchtlingsbereich aktiven Vereine und Organisationen kritisierte „GONGO“ (governmental organized NGO) Verein Menschenrechte Österreich erhielt in sechs Bundesländern die Aufgaben der Rechtsberatung für AsylwerberInnen zugesprochen. Das Innenministerium ventiliert das „Kostenargument“, tatsächlich
macht dieser Verein nichts anderes als die repressive Abschiebe-, Rechts- und Asylverweigerungspolitik des Ministeriums zu exekutieren.
Eine Mitarbeiterin war sich nach dem Tod eines aus Indien stammenden und in der Schubhaft verstorbenen Menschen nicht zu schade, den Toten auch noch als Asylbetrüger zu verunglimpfen. Der Obmann des Vereins, Günter Ecker verspricht in einem Ö1-Mittagsjournal-Interview gleich in vorauseilendem Gehorsam, „schnelle Abschiebungen“ unterstützen zu wollen. Warum macht sich dann das BMI noch die Mühe diese Agenden überhaupt auszuschreiben?
Die „Plattform Bleiberecht Innsbruck“ schließt sich der massiven Kritik von Caritas, Diakonie Flüchtlingsdienst, Volkshilfe, Asylkoordination Österreich u.a. an und verurteilt die Vorgehensweise des Innenministeriums und dessen verlängerten Arm, den Verein Menschenrechte Österreich.
Wir fordern

  • menschenrechtliche Standards in allen Phasen des Asylverfahrens (Berufungsmöglichkeiten, kein Neuerungsverbot)
  • die Wiedereinsetzung der bisher aktiven NGOs im Flüchtlings- und Schubhaftbereich
  • eine Überprüfung des Vereins Menschenrechte Österreich in Hinblick auf dessen Qualitätsstandards (einschließlich menschenrechtlicher Standards) im Vergleich mit den bisher beauftragten NGOs
  • Abschaffung der Schubhaft, einer Haft ohne Delikt.

Damit könnte zumindest der „Verein Menschenrechte“ sich keines grob fahrlässigen Umgangs mit Schubhäftlingen mit tödlichem Ausgang mehr schuldig machen.

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