Protestaktion – Bleiberecht wird abgesägt

Protestaktion der „Plattform Bleiberecht Innsbruck“
vor den Landesparteizentralen der SPÖ und ÖVP

Am Mittwoch, 1. April 2009, tritt die Neuregelung des so genannten humanitären Aufenthaltes in Kraft. In Medien und von der Regierung wird diese Neuregelung fälschlicherweise als „Bleiberecht“ bezeichnet. Doch ein „Bleiberecht“ würde voraussetzen, dass Menschen auch hier bleiben und Rechte in Anspruch nehmen können. Das Gegenteil ist aber der Fall: diese Neuregelung bringt für fast alle Betroffenen keinen Vorteil und damit, so ist zu befürchten, auch keinen sicheren Aufenthaltsstatus.

Die „Plattform Bleiberecht Innsbruck“ protestiert heute, Dienstag, 31. März ab 8 Uhr vor den Landesparteizentralen der SPÖ und ÖVP gegen dieses Gesetz. Aktivistinnen und Aktivisten werden Stühle und Sessel, die symbolisch für ein „Bleiberecht“ stehen und zum Symbol der bundesweiten Bleiberechtsbewegung geworden sind, zersägen und damit auf die äußerst prekäre Situation von Asylsuchenden, Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthalt und anderen MigrantInnen hinweisen.

Unsere Kritikpunkte an der Neuregelung des „humanitären Aufenthaltes“

Einzelfallentscheidung und nicht wie in anderen EU-Ländern (Spanien, Schweden oder Niederlande) eine kollektive Regularisierung des Aufenthalts.
– Individuelles Antragsrecht nur für Personen, die vor dem 1. Mai 2004 eingereist sind („Altfälle“).
Keine Möglichkeit für eine Antragsstellung haben Personen, die nach diesem Zeitpunkt nach Österreich gekommen sind („Neufälle“).
Aber selbst für die so genannten „Altfälle“ (NGO´s schätzen die Zahl der Betroffenen zwischen 5.000 und 7.000 ein) ist es keineswegs gesichert, ob sie nach einem Antrag auch hier bleiben
können.
– Entscheidung liegt weiterhin alleine beim Innenministerium – keine Berufungsmöglichkeit
– Ein Antrag auf humanitären Aufenthalt bedeutet keinen Schutz vor Abschiebung
Problem Selbsterhaltungsfähigkeit: Asylsuchende wurden seit 2003 systematisch aus dem regulären Arbeitsmarkt gedrängt. Ein Arbeitsplatz ist aber ein wesentliches Kriterium für die Gewährung eines humanitären Aufenthaltes
Problem Patenschaftserklärung: Privatpersonen oder Vereine müssen eine Haftung über drei Jahre unterzeichnen und damit alle Kosten übernehmen, die der Asylsuchende verursacht“
Besonderer Zynismus: Im schlimmsten Fall muss der Verein / Privatperson sogar die Kosten der Abschiebung übernehmen. Vereine, die auch nur einen Cent öffentliche Gelder oder
Subventionen erhalten, dürfen keine Patenschaftserklärung abgeben

Die Novelle des Fremdenrechts sieht weiters vor, dass bereits eine eintägige Fristversäumnis bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu der sofortigen Ausreise führen kann und die anschließende Wartezeit für die Wiedereinreise drei Jahre beträgt. Diese absurde Neuregelung betrifft 164.000 Menschen in Österreich und zeigt einmal mehr, welche menschenverachtende
Geisteshaltung im Innenministerium vorherrscht.
Die „Plattform Bleiberecht Innsbruck“ wird auch weiterhin ein gesichertes und uneingeschränktes Bleiberecht für alle einfordern, sowie für gleiche Rechte aller hier lebenden Menschen eintreten.

Fotos der Protestaktion: https://picasaweb.google.com/plattformbleiberecht/ProtestaktionGegenFektersBleiberecht

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