Prozess gegen einen Aktivisten der Plattform Bleiberecht wegen §281 StGB

Gegen einen Aktivisten der „Plattform Bleiberecht“ läuft im Moment ein Strafverfahren wg. §281 StGB („Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze“), der einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe umfasst.
Dem Aktivisten wird vorgeworfen, dass er im Rahmen einer politischen Kundgebung am Weltflüchtlingstag zum „allgemeinen Ungehorsam gegen ein Gesetz, nämlich §120 Abs. 3 FPG (Fremdenpolizeigesetz)“ aufgerufen habe.
Dieser Paragraf ist – so wie das gesamte „Fremdenrecht“ – absurd und gegen die Menschenrechte gerichtet. Aber er ist halt Gesetz. Bestraft werden damit alle Menschen, die „einem Fremden den unbefugten Aufenthalt […] wissentlich erleichtern.“

http://www.jusline.at/120._Rechtswidrige_Einreise_und_rechtswidriger_Aufenthalt_FPG.html

Die Gerichtsverhandlung findet am Donnerstag, 15. November um 8.30 Uhr am Bezirksgericht Innsbruck, Museumsstraße statt.
Breite Unterstützung und Beteiligung beim Gerichtstermin ist sehr erwünscht!

Informationen zu möglichen Aktionen und Mobilisierungen im Vorfeld der Verhandlung werden frühestmöglich ausgeschickt!

Wichtig! Die betroffene Person möchte es vorerst & ausdrücklich so handhaben, dass sein Name nicht „öffentlich“ aufscheint, sondern dass es sich in der offiziellen Sprachregelung um einen „Aktivisten der Plattform Bleiberecht“ handelt. Bitte dies bei der Verbreitung der Informationen zu diesem Prozess im emailverkehr oder sonstigen Kommunikationsformen zu berücksichtigen!

 

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